AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Geltungsbereich

Die AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Sound-Factory Gastronomie GmbH, Hery Park 2000, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Jytte Knöfel und den Besuchern/Eintrittskartenkäufer (nachfolgend „Karteninhaber“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen in der Veranstaltungsörtlichkeit Sound-Factory. 

Diese Geschäftsbedingungen AGB sind Bestandteil des Vertrags, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt (Veranstalterbesuchervertrag). 

Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) in den Veranstaltungsörtlichkeiten ist die Sound-Factory Gastronomie GmbH nur Vermieter. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrundeliegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen Fremdver- anstalter und Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der Sound-Factory  die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fremdveranstalters, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen. Im Übrigen besteht keine Haftung für die Durchführung, den Ablauf, den Inhalt und die Qualität der jeweiligen Fremdveranstaltung. 

2. Kartenverkauf, Zahlungsmodalitäten, Widerruf 

2.1 Vorverkaufsstellen 

Die Sound-Factory Gastronomie GmbH unterhält eine Vorverkaufsstelle mit eigenem Personal in der Sound-Factory im Hery Park 2000, 868368 Gersthofen.

Tickets für Veranstaltungen in der Sound-Factory werden grundsätzlich auch über verschiedene externe Vorverkaufsstellen angeboten und verkauft. Durch den Erwerb der Eintrittskarten werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen dem Karteninhaber und dem Veranstalter begründet. Die Sound-Factory Gastronomie GmbH weist darauf hin, dass externe Vorverkaufsstellen Zusatzgebühren verlangen können. Die Sound-Factory Gastronomie GmbH übernimmt keine Gewähr für die im Onlineauftritt anderer Kartenbüros genannten Veranstaltungsdaten ihrer eigenen Veranstaltungen. 

2.2. Online bestellte Karten 

Eintrittskarten können online u.a. unter der Internetadresse store.sound-factory.de bestellt und gekauft werden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Der Kunde, der Eintrittskarten online erwerben möchte, muss sich registrieren. Die Registrierung selbst verpflichtet nicht zum Kauf von Tickets und nicht zur Offenlegung von Zahlungsmodalitäten. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und er zur Verfügung über die von ihm beim Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmittel (Bankverbindung, Kreditkartendaten) berechtigt ist. Die Registrierung wird durch die Verifizierung des Passwortes durch den Kunden vervollständigt. Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat die Sound-Factory Gastronomie GmbH unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er von einer unbefugten Nutzung seines Kundenkontos erfährt oder eine solche vermutet. Der Kunde haftet für jeglichen Missbrauch der von ihm geheim zu haltenden Zugangsdaten. Online bestellte Eintrittskarten könnten direkt nach Abschluss des Kaufvorgangs am PC zuhause ausgedruckt werden, sog. Print@home Tickets. Ein Ausdruck der Tickets ist nicht verpflichtend, Tickets können auch über das Smartphone des Kunden am Einlass in der Sound-Factory einmalig eingesannt werden. Print@home Tickets dürfen ebenso nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt oder verändert werden. Für den Fall, dass von Tickets Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zu der Veranstaltung. Die ausgedruckte Print@Home-Eintrittskarte ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Insbesondere der QR-Code muss gut lesbar sein. Weist dieser etwaige Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des vom Kartenkäufer entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der Print@home-Eintrittskarte. Für die Bezahlung der Eintrittskarten gilt folgendes: Bezahlung über Online-Bezahldienste (wie z.B. paypal), Kreditkarte oder Klarna Sofortüberweisung; Gebühr in Höhe von 6% des Ticketpreises. Bei einer Bezahlung über online-Bezahldienste wie z.B. paypal oder Klarna Sofortüberweisung ist eine Rückabwicklung des Kaufs ausgeschlossen. 

2.3 Keine Widerrufsmöglichkeit bei online bestellten Karten nach Fernabsatzgesetz 

Für den Kartenverkauf über das Internet geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus, sobald dieser, nach Eingabe der persönlichen Daten, das Feld „Zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt hat. Mit Zuteilung der Bestellnummer per Bestätigungsmail nimmt die Sound-Factory Gastronomie GmbH das Vertragsangebot des Kunden an. Für die von der Sound-Factory angebotenen Eintrittskarten gilt § 312g Abs.2 Ziffer 9 BGB. Nach dieser Vorschrift ist das zweiwöchige Widerrufsrecht ausgeschlossen, da es sich um termingebundene Veranstaltungen handelt. Dem Karteninhaber steht somit beim Kauf von Eintrittskarten via Internet kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz zu. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Sound-Factory Gastronomie GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Die Rechnung wird dem Besteller nach Vertragsschluss per E-Mail zugesandt. Die Eindeutigkeit der Karte ist hierbei durch einen individuellen QR-Code gegeben, der beim Zutritt zur Veranstaltung überprüft wird. Die erworbenen Eintrittskarten haben nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass und werden mit der ersten Kontrolle entwertet. 

2.4 Eigentumsvorbehalt 

Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sound-Factory Gastronomie GmbH. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Karteninhaber zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

2.5 Gewerblicher Weiterverkauf von Eintrittskarten 

Der Kartenkäufer versichert, die Eintrittskarten nur zum privaten Gebrauch zu kaufen. Jeder gewerbliche Weiterverkauf ist ausnahmslos verboten. Jeder private Weiterverkauf zu erhöhten Preisen ist ausnahmslos verboten.

3. Kartenpreise 

Kartenpreise werden durch Veröffentlichung auf der Webpage store.sound-factory.de bekannt gegeben. 

4. Ermäßigung bei Eigenveranstaltungen

4.1 Ermäßigungen bei Fremdveranstaltungen 

Die Gewährung von Ermäßigungen und freiem Eintritt bei Fremdveranstaltungen richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Fremdveranstalters. 

5. Kartenverlust, Ersatzkarten, Kartenrückgabe 

5.1 Kartenverlust 

Hat der Karteninhaber seine Eintrittskarte(n) verloren, kann er sich an der Vorverkaufsstelle der Sound-Factory Gastronomie GmbH der an der Abendkasse Ersatzkarten ausstellen lassen, sowie er unter Vorlage geeigneter Dokumente (Rechnung, Personalausweis, Kontoauszug) glaubhaft macht, um welche Plätze es sich gehandelt hat und dass er die Karten rechtmäßig erworben und dann unverschuldet verloren hat. Die Sound-Factory Gastronomie GmbH erhebt in diesem Fall grundsätzlich eine Bearbeitungspauschale i.H.v. € 5,00 pro ausgestellter Ersatzkarte. Legt ein anderer Besucher gleichwohl die Original-Eintrittskarte vor, gewährt die Sound-Factory Gastronomie GmbH diesem bevorzugt den alleinigen Eintritt, d.h. die ausgestellte Ersatzkarte wird mit Vorlage der Original-Eintrittskarte ungültig und der Inhaber der Ersatzkarte hat eine neue Karte zu kaufen oder die Veranstaltungsörtlichkeit unverzüglich zu verlassen.

5.2 Gültigkeit der Eintrittskarte 

Mit Verlassen der Veranstaltungsörtlichkeit verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. 

5.3 Rückgabe und Umtausch 

Eine Rückgabe und Umtausch der gekauften Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall etwaiger Besetzungs- oder Programmänderungen. Für nicht abgeholte oder nicht in Anspruch genommene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Bei Gruppenkarten ist eine Rückerstattung des Betrages für nicht teilnehmende Gruppenmitglieder ausgeschlossen. 

6. Hausordnung und Weisungen des Einlass- und Ordnungspersonals 

6.1 Hausordnung als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennt der Besucher die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes an und verpflichtet sich, diese ohne Ausnahme einzuhalten. Die Vorschriften der Hausordnung der Sound-Factory beziehen sich auch auf alle anderen Veranstaltungsörtlichkeiten der Sound-Factory Gastronomie GmbH und sind von jedem Veranstaltungsbesucher zu beachten. Dies gilt auch für alle Fremdveranstaltungen anderer Veranstalter in den Veranstaltungsörtlichkeiten im Rahmen derer die Sound-Factory Gastronomie GmbH nur als Vermieter oder Vermittler agiert. Auf die in der Hausordnung genannten Vorschriften zu Handys, Geräten mit akustischen Signalen, dem Rauchverbot, dem Verbot der Mitnahme von Speisen und Getränke, dem Verbot des Mitbringens von Tieren (Ausnahme ärztlich verordnete Blinden- und Diabetesspürhunde), dem Verbot von Waffen, der Einhaltung von Jugendschutzvorschriften, dem Verbot der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, der Garderobenpflicht etc. wird ausdrücklich Bezug genommen. Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Im Falle eines Brands oder eine Evakuierung gleich aus welchem Grunde, haben die Karteninhaber und Veranstaltungsbesucher die betroffene Veranstaltung unverzüglich durch die speziell gekennzeichneten Notausgänge zu verlassen. Die Garderobe wird in diesen Fällen nicht ausgegeben. Den Anweisungen des Personals der Sound-Factory Gastronomie GmbH ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Veranstaltungen in den Veranstaltungsräumen besteht aus feuerpolizeilichen Gründen allgemeine Garderobenpflicht. Garderobe (Mäntel, Jacken, etc.) sowie sperrige Gegenstände wie z.B. Schirme, Flaschen, Einkaufstaschen, große Taschen, Rucksäcke etc. dürfen nicht mit in die Veranstaltungsörtlichkeiten genommen werden und sind an der Garderobe gegen Zahlung einer Garderobengebühr abzugeben. Im Schadensfalle haftet die Sound-Factory Gastronomie GmbH nur insoweit, als dass Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflicht im Einzelfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert des abhanden gekommenen Gegenstandes und auf einen Höchstbetrag von 300,00 EUR pro abgegebenen Gegenstand beschränkt. Für abhanden gekommenes Bargeld, sowie abhanden gekommene Kredit- und EC-Karten, Ausweise, Pässe etc, Schlüssel, Schmuck, elektronische Geräte wie z.B. Handys und Smartphones, Computer, Schmuck und Wertsachen wird die Haftung der Sound-Factory Gastronomie GmbH vollumfänglich ausgeschlossen. Rettungswege und Notausgänge sind ständig freizuhalten. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Platz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen festen Sitzplatz. 

6.2 Weisungen des Einlass- und Ordnungspersonals der Sound-Factory Gastronomie GmbH 

Den Weisungen des Einlass- und Ordnungspersonals der Sound-Factory Gastronomie GmbH ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Verstöße gegen dieses Gebot sowie Verstöße gegen die Hausordnung führen zum sofortigen Platzverweis und Hausverbot ohne Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

7. Anfangszeiten der Veranstaltungen 

Die Anfangszeiten der Veranstaltungen der Sound-Factory Gastronomie GmbH werden in eigenen Publikationen veröffentlicht. Änderungen der Anfangszeiten aus wichtigem Grunde bleiben vorbehalten. Für Veröffentlichungen Dritter auf Plakaten, in der Presse und im Internet übernimmt die Sound-Factory keine Gewähr. 

8. Absage und Abbruch der Veranstaltung/Ausschluss weitergehenden Schadenersatzes/Verfallklausel 

8.1 Absage einer Veranstaltung 

Wird eine Veranstaltung abgesagt, bevor sie begonnen hat, erhält der Karteninhaber den gezahlten Eintrittspreis mit entrichteter Vorverkaufsgebühr zurück. Der Erstattungsanspruch des Karteninhabers erlischt, wenn er nicht binnen 30 Tagen gegenüber der Sound-Factory schriftlich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche des Karteninhabers, z.B. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen sind ausgeschlossen. Karten, die über andere Vorverkaufsstellen gekauft wurden, müssen dort zurückgegeben werden. 

8.2 Abbruch der Veranstaltung 

Wird eine Aufführung während der Vorstellung abgebrochen und war zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte gespielt, erhält der Karteninhaber sein gezahltes Eintrittsgeld anteilig, d.h. in der Relation der angekündigten zur tatsächlich erbrachten Vorstellungsdauer zurück. Der Erstattungsanspruch des Karteninhabers erlischt, wenn er nicht binnen 10 Tagen gegenüber der Sound-Factory Gastronomie GmbH schriftlich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche des Karteninhabers, z.B. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen, sind ausgeschlossen. Karten, die über andere Vorverkaufsstellen gekauft wurden, müssen dort zurückgegeben werden. Wird eine Aufführung während der Vorstellung abgebrochen und war zum Zeitpunkt des Abbruchs mehr als die Hälfte gespielt, erhält der Karteninhaber sein gezahltes Eintrittsgeld nicht zurück. Auch weitergehende Ansprüche des Karteninhabers z.B. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen sind ausgeschlossen. 

9. Termin und- Programmänderungen 

Etwaige Termin- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom Veranstaltervertrag. Sie werden durch Aushang so bald als möglich bekannt gegeben. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder Ansprüchen aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.

10. Haftung 

Erleidet ein Kartenkäufer oder Karteninhaber in den Veranstaltungsörtlichkeiten der Sound-Factory Gastronomie GmbH  einen Schaden, haftet die Sound-Factory Gastronomie GmbH sowie ihre Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die Haftung der Sound-Factory Gastronomie GmbH sowie ihrer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. 

11. Fundsachen

Gegenstände aller Art sind beim Ordnungspersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach den §§ 978 ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist dem Ordnungspersonal anzuzeigen. 

12. Datenschutz 

Personenbezogene Daten werden von der Sound-Factory Gastronomie GmbH nur in dem Umfang erhoben, in welchem diese der Karteninhaber selbst zur Verfügung stellt, z.B. auf dem Postweg, über Internet-Eingabemasken, Fax, Telefon oder per Email. Diese Daten werden unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage des Karteninhabers bzw. dem Eintrittskartenverkauf erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Insbesondere erfolgt keine Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung und Marktforschung. Eine dahingehende zukünftige Zweckänderung erfolgt allenfalls auf Basis einer ausdrücklich erteilten Einwilligung des Karteninhabers. Erteilte (Werbe-) Einwilligungen kann der Karteninhaber jederzeit ohne Angaben von Gründen über unsere oben genannten Kontaktdaten oder per Email widerrufen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ohne Einwilligung erfolgt nur, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Datenschutzerklärung der Sound-Factory Gastronomie GmbH ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und findet hierauf Anwendung (siehe Datenschutzerklärung der Sound-Factory Gastronomie GmbH ).

13. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne dieser AGB unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen AGB. Eine unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen. 

14. Anwendung deutsches Recht und Gerichtsstand 

14.1 Anwendung deutsches Recht 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch bei einem etwaigen Kartenverkauf über das Internet. 

14.2 Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist Augsburg 

14.3 EU-Kommission und Streitbeilegung 

Die EU-Kommission stellt seit dem 15.02.2016 eine Plattform Online-Streitbeilegung zur Verfügung (Online Dispute Resolution). Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung solcher Streitigkeiten, die online-Kaufverträgen entspringen. Für den direkten Kontakt können Sie unsere E-Mail-Adresse benutzen. 

15. Inkrafttreten der AGB Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.10.2021 in Kraft.